Wäschewaschen mit Regenwasser
Ab 1.1.2003 tritt eine neue Trinkwasserverordnung (TVO) in Kraft. Bereits heute werden Verbraucher mit dieser TVO verunsichert, indem verschiedene Gemeinden und Wasserversorger fälschlich behaupten, mit Inkrafttreten dieser TVO würde das Wäschewaschen mit Regenwasser verboten.
Solche Behauptungen sind eindeutig falsch und zeugen von der Unseriösität der Personen, die solche Falschbehauptungen verbreiten.
In der Gesetzesbegründung
zur neuen TVO (Bundesrat Drucksache 721/00, Seite 53, Absatz 2) wird unmißverständlich
erläutert:
"... Daraus folgt, dass
in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muß, zum Waschen
der Wäsche Wasser mit der Qualität von Wasser zum menschlichen
Gebrauch (Red.Anm.: Trinkwasser) zu nutzen. Ob daneben ein Anschluß
besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert,
bleibt der eingenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen."
Einzelne Versuche von
Wasserversorgern und Gemeinden das Wäschewaschen verbieten zu wollen
ist schlichtweg illegal. Mit dem Verweis auf die o.g. Gesetzesbegründung
würde in einem Rechtsstreit jede Partei die ein Verbot ausprechen
will unterliegen.
Bereits 1998 hat der
BayVGH in einem Urteil festgestellt, daß eine Gesundheitsgefährdung
durch den Betrieb der Waschmaschinen mit Wasser aus der eigenen Regenwassersammelanlage
auch im Einzelfall nicht feststellbar ist (BayVGH Aktenzeichen 23 B 97.2120).
Die Bundesregierung hat
bei der Novellierung der neuen TVO bereits erkannt, daß es keine
gesundheitlichen Bedenken beim Wäschewaschen mit Regenwasser gibt.
Viele wissenschaftliche Untersuchungen von Regenwasser haben bisher gezeigt,
daß das Wasser einer richtig gebauten Anlage, entsprechend den Planungsrichtlinien
des Ratgebers, dauerhaft die europäischen Grenzwerte für Badegewässer
einhalten kann. Hierbei wurde festgestellt, daß große Anlagen
mikrobiologisch stabiler sind als kleine Anlagen. Das Wasser ist dann dauerhaft
klar, geruch- und farblos und frei von Feststoffen. Der Waschmaschinenbetrieb
mit solchem Betriebswasser kann, ohne weitere Filter, uneingeschränkt
empfohlen werden.
Die EU-Grenzwerte für
Badegewässer sind so definiert, daß weder bei längerem
Körperkontakt, noch bei versehentlichem Verschlucken, Erkrankungen
ausgelöst werden können. Hierbei wurde berücksichtigt, daß
beim Schwimmen ca. 0,25 Ltr. Wasser pro 1/4 Std. unbeabsichtigt verschluckt
werden.
Die nachfolgende Tabelle*
zeigt die durchschnittlich gemessenen Keimzahlen in einem Zeitraum von
4 Jahren mit über 3.000 Wasserproben aus über 100 verschiedenen
Regenwasserzisternen zwischen Hamburg und dem Bodensee im Vergleich zu
verschiedenen Grenz- und Richtwerten:
| gemessenes
Zisternenwasser |
Richtlinie
Badegewässer¹ |
Grenzwerte
Feinkostsalate² |
Grenzwerte
Mischsalate² |
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| Keimzahl 20ºC | 1.200/ml 4 | -³ | - | 50.000.000/g |
| Keimzahl 37ºC | 230/ml | -³ | 1.000.000/g | - |
| E. coli | 26/100 ml | 2.000/100 ml | 1.000/g | 1.000/g |
| colif. Bakt. | 198/100 ml | 10.000/100 ml | - | - |
| Salmonellen | 0/1.000 ml | 0/1.000 ml | 0/25 g | 0/25 g |
| Staph. aureus | 0/100 ml | - | 1.000/g | - |
| P. aeruginosa | 78/100 ml | - | - | - |
Diese Untersuchung beweist eindeutig, daß die Keimzahl in Zisternenwasser um ein Vielfaches geringer ist als nach den Richtlinien für Badegewässer erlaubt und das Lebensmittelrecht für Feinkost- und Mischsalate zuläßt.
Gegner der Regenwassernutzung verweisen nebulös meist nur darauf, daß Keime im Regenwasser gefunden wurden. Sie verschweigen dabei aber die Art und Anzahl der Keime und die Tatsache, daß durch die wenigen Keime im Regenwasser bisher weder Erkrankungen bekannt wurden, noch Seuchen ausgelöst werden können. Auf der Oberfläche der Haut sind mehr Keime angesiedelt als im Regenwasser je nachgewiesen werden konnten.
Weitere Untersuchungen haben gezeigt, daß bei trockener Wäsche kein bakteriologischer Unterschied festzustellen ist zwischen Wäsche mit Trinkwasser, oder Wäsche mit Regenwasser gewaschen, so daß auch hier keine Einschränkungen bestehen.
Die nachfolgende Tabelle***
zeigt die Keimgehalte gewaschener Wäsche prozentual zu den Proben:
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pro 25 cm² |
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Wäsche feucht |
Wäsche trocken |
Wäsche trocken |
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| < 10 |
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| bis 50 |
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| bis 100 |
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| bis 500 |
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| bis 1.000 |
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| > 1.000 |
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Wie die Wissenschaftler
bei der Untersuchung festgestellt haben, entstand die Hauptverkeimung durch
die Wäsche und nicht durch das Waschwasser. Die Art des Waschwassers
hatte wenig Einfluß auf die Keimzahl der Wäsche. Viele vegetative
Keime sind extrem auf Feuchtigkeit angewiesen und sterben beim Trocknungsprozeß
ab. Die Zahlen der Restverkeimung wurde von den Hygienikern als gering
bezeichnet, wobei es sich bei der Menge der Bakterienspecies um harmlose
Florabestandteile der Umwelt und unseres Körpers handelt.
"Wegen der geringen Keimzahlen
als auch wegen der Bakterienarten kann eine Übertragung von Infektionskrankheiten
über die gewaschene Wäsche als äußerst unwahrscheinlich
angesehen werden", schlußfolgern die Wissenschaftler.
Es bestehen auch keine Bedenken bei der Regenwassernutzung für Allergiker. Durch Regenwasser selbst werden keine Allergien ausgelöst. Allergieauslöser sind entweder bestimmte Stoffe in Textilien, oder chemische Rückstände aus Waschmitteln. Bei der Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine wird aufgrund des weichen Wassers meist erheblich weniger Waschmittel benötigt als bei Trinkwasser, was zum geringeren Risiko von Waschmittelrückständen in der Wäsche führt. Diese Tatsache war bereits unseren Großmüttern bekannt.
Bei einer Chaos-Versuchsanordnung
in Bremen wurde sogar ein Sicherheitsbeweis erbracht :
Eine Regenwasserzisterne
wurde vorsätzlich mit 1 Gramm Vogelkot pro 1 Ltr. Wasser versetzt
und anschließend das Wasser auf 38ºC erwärmt. Die Messungen
der Keime am staatl. Hygieneinstitut Bremen über einen längeren
Zeitraum ergaben ein überraschendes Ergebnis. Nach ca. 1 Woche war
keine erhöhte Keimzahl mehr festzustellen, die Anlage hatte sich mikrobiologisch
selbst gereinigt.
Voraussetzung für
eine solch gute und stabile Wasserqualität ist die Einhaltung eines
bestimmten technischen Mindeststandards. Werden dagegen Fehler bei der
Planung, Bauteileauswahl oder Ausführung gemacht, kommt es unter Umständen
zu einer drastischen Qualitätsverschlechterung, die sich recht schnell
durch Geruchsentwicklung bemerkbar macht.