16 Mindestanforderungen für sichere Regenwasseranlagen im häuslichen Bereich

  1. Keine Regenwassernutzung von asbesthaltigen Dächern, Terrassen, Hof, oder sonstigen Verkehrsflächen (stark belastetes Oberflächenwasser).
  2. Nur Bauteile und Zubehör aus dauerhaft rostfreien Materialien verwenden (kein verzinktes Material).
  3. Regenwasserspeicher sollen bis zum maximalen Füllstand nur aus einem Teil gefertigt sein. Großbehälter können auch in Segmentbauweise oder Ortbeton nach Stand der Technik erstellt werden.
  4. Richtig dimensioniertes Speichervolumen, das ein mehrmaliges Überlaufen im Jahr sicherstellt (max. 6% vom jährl. Regenertrag)
  5. Regenwasser kühl*) und lichtgeschützt lagern.
  6. Sicherung des Regenwasserspeichers vor Oberflächenwasser, Kanalrückstau und Tieren (z.B. Ratten aus der Kanalisation).
  7. Sicherung des Regenwasserspeichers vor Auftrieb.
  8. Drucklose Filtration des Regenwassers vor dem Speicher. (Vorzugsweise wartungsarme Filter verwenden, die keinen Schmutz ansammeln).
  9. Sichere Dachentwässerung, auch bei Störungen in der Regenwasseranlage. Beachtung der DIN 1986.
  10. Strömungsberuhigter Wasserzulauf im unteren Speicherbereich (ungestörte Sedimentation, Sauerstoffanreicherung des Lagerwassers, Klärfunktion).
  11. Speicherüberlauf mit ausreichend dimensioniertem Geruchsverschluß und angeschrägtem Auslauf zur Selbstreinigung des Speichers von Schwimmstoffen und fetthaltigem Oberflächenschmutz.
  12. Nur hochwertige und sparsame Hauswasserstationen (Pumpen) aus rostfreien Materialien verwenden, ohne undurchströmte Hohlräume (ohne Druckausgleichgefäße).
  13. Regenwasserdruckleitungen nur aus Kunststoff oder Edelstahl (bei Kupfer besteht das Risiko von Lochfraß !)
  14. Keine ,,Feinfilter" in der Ansaug- oder Druckleitung (Gefahr der Verstopfung und Beschädigung der Pumpe).
  15. Keine direkte Verbindung zwischen Trink- und Regenwasserleitungen. Strikte Einhaltung der DIN 1988.
  16. Dauerhafte Kennzeichnung der Rohrleitungen und Zapfstellen mit „Kein Trinkwasser“. Sicherung der Zapfstellen gegen unbeabsichtigte Nutzung.
Anlagen, die diese Mindestanforderungen einhalten, erreichen in der Regel eine Wasserqualität die der EU-Richtlinie für Badegewässer entspricht.
Eine Verwendung dieses Wassers für Toilettenspülung, Gartenbewässerung, Wäschewaschen und Putzzwecke ist als unbedenklich anzusehen und gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung zugelassen.

*) Dieser Punkt ist noch nicht abschließend untersucht