16 Mindestanforderungen
für sichere Regenwasseranlagen im häuslichen Bereich
-
Keine Regenwassernutzung
von asbesthaltigen Dächern, Terrassen, Hof, oder sonstigen Verkehrsflächen
(stark belastetes Oberflächenwasser).
-
Nur Bauteile und Zubehör
aus dauerhaft rostfreien Materialien verwenden (kein verzinktes Material).
-
Regenwasserspeicher sollen
bis zum maximalen Füllstand nur aus einem Teil gefertigt sein. Großbehälter
können auch in Segmentbauweise oder Ortbeton nach Stand der Technik
erstellt werden.
-
Richtig dimensioniertes Speichervolumen,
das ein mehrmaliges Überlaufen im Jahr sicherstellt (max. 6% vom jährl.
Regenertrag)
-
Regenwasser kühl*) und
lichtgeschützt lagern.
-
Sicherung des Regenwasserspeichers
vor Oberflächenwasser, Kanalrückstau und Tieren (z.B. Ratten
aus der Kanalisation).
-
Sicherung des Regenwasserspeichers
vor Auftrieb.
-
Drucklose Filtration des
Regenwassers vor dem Speicher. (Vorzugsweise wartungsarme Filter verwenden,
die keinen Schmutz ansammeln).
-
Sichere Dachentwässerung,
auch bei Störungen in der Regenwasseranlage. Beachtung der DIN 1986.
-
Strömungsberuhigter
Wasserzulauf im unteren Speicherbereich (ungestörte Sedimentation,
Sauerstoffanreicherung des Lagerwassers, Klärfunktion).
-
Speicherüberlauf mit
ausreichend dimensioniertem Geruchsverschluß und angeschrägtem
Auslauf zur Selbstreinigung des Speichers von Schwimmstoffen und fetthaltigem
Oberflächenschmutz.
-
Nur hochwertige und sparsame
Hauswasserstationen (Pumpen) aus rostfreien Materialien verwenden, ohne
undurchströmte Hohlräume (ohne Druckausgleichgefäße).
-
Regenwasserdruckleitungen
nur aus Kunststoff oder Edelstahl (bei Kupfer besteht das Risiko von Lochfraß
!)
-
Keine ,,Feinfilter" in der
Ansaug- oder Druckleitung (Gefahr der Verstopfung und Beschädigung
der Pumpe).
-
Keine direkte Verbindung
zwischen Trink- und Regenwasserleitungen. Strikte Einhaltung der DIN 1988.
-
Dauerhafte Kennzeichnung
der Rohrleitungen und Zapfstellen mit „Kein Trinkwasser“. Sicherung der
Zapfstellen gegen unbeabsichtigte Nutzung.
Anlagen, die diese Mindestanforderungen
einhalten, erreichen in der Regel eine Wasserqualität die der EU-Richtlinie
für Badegewässer entspricht.
Eine Verwendung dieses
Wassers für Toilettenspülung, Gartenbewässerung, Wäschewaschen
und Putzzwecke ist als unbedenklich anzusehen und gemäß der
aktuellen Trinkwasserverordnung zugelassen.
*) Dieser Punkt ist noch
nicht abschließend untersucht