Ausführung de facto nur durch Fachunternehmen?
U. Röding am 07.06.04
Die Stadtverwaltung schreibt in einem Merkblatt: "Als Nachweis über die ordnungsgemäße Erstellung der Brauchwasseranlage ist eine Unternehmerbescheinigung vorzulegen".
Lassen sich überhaupt
Unternehmer finden, die eine in Eigenleistung hergestellte Anlage abnehmen
(zumindest zu einem Preis, dass sich die Eigenleistung noch lohnt)?
Leider lassen sich Stadtverwaltungen
öfter unwissend als Lobbyisten der Wasserindustrie gegen die Regenwassernutzung
mißbrauchen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach der Einbau
einer Regenwassernutzungsanlage ausschließlich durch qualifizierte
Handwerker erfolgen darf.
In der Trinkwasserverordnung
ist lediglich festgelegt, daß die Gesundheitsämter eine Regenwassernutzungsanlage
auf Einhaltung der DIN 1988 überprüfen dürfen. Die AVWasserV
legt lediglich fest, daß Arbeiten an Trinkwasseranlagen nur durch
"konzessionierte" Fachbetriebe durchgeführt werden dürfen (betrifft
evtl. auch den Anschluß der Trinkwassernachspeisung). Alles andere
ist beim Bau einer Regenwasseranlage bis 50 cbm Zisternengröße
ausschließlich im freien Ermessen und der Verantwortung des Bauherren.
Die geforderte "Unternehmerbescheinigung" bei einer Regenwassernutzungsanlage
betrifft auch nur die Trinkwassernachspeisung, die der DIN 1988 entsprechen
muß (freier Auslauf).
Damit Kunden von REWALUX bei solchen regionalen (Unsinns-) Verordnungen nicht immer gezwungen sind, lanwierige Prozesse mit ihrer Stadt zu führen, werden alle REWALUX-Anlagen mit einer Konformitätsbescheinigung ausgeliefert, die solche "Unternehmerbescheinigungen" ersetzen.